Vertretungsberechtigt sind der 1. und der stellvertretende Vorsitzende. Sie vertreten jeweils einzeln. Bei Rechtsgeschäften bis zu einem Wert von 1000,00 EUR vertreten sie gemeinsam. Bei Rechtsgeschäften mit einem Wert über 1000,00 EUR und beim Abschluss von Dienstverträgen bedarf es eines Beschlusses des Gesamtvorstands. Für Gründstückskaufverträge ist die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich.