Vertretungsberechtigt sind der 1. Vorsitzende, der 2. Vorsitzende und der Kassierer jeweils einzeln. Zum Erwerb oder zur Veräußerung, zur Belastung oder zu allen sonstigen Verfügungen über Grundstücke oder grundstücksgleiche Rechte, sowie zur Aufnahme enes Kredites von mehr als 5.000,00 EUR ist die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich.