Vertretungsberechtigt sind der 1. und der 2. Vorsitzende sowie der Kassenwart. Der 1. Vorsitzende vertritt alleine, der 2. Vorsitzende und der Kassenwart vertreten gemeinsam. Bei Rechtsgeschäften mit einem Geschäftswert über 3.000,00 EUR sowie bei Dauerschuldverhältnissen (zum Beispiel Miet- und Sponsoringverträgen, Verträge mit Mitarbeitern/Mitarbeiterinnen des Vereins sowie Sportlern/Sportlerinnen, Trainern/Trainerinnen und sonstigen Dritten, die eine Dienst- oder Werkleistung zum Gegenstand haben), wird der Verein durch den 1. Vorsitzenden und ein weiteres Mitglied des Vorstands vertreten.