Vertretungsberechtigt sind der Vorsitzende, der Stellvertreter, der Kassier, der Schriftführer und der Beisitzer. Der Vorsitzende, der Stellvertreter und der Kassier sind jeweils einzelvertretungsberechtigt. Der Schriftführer und der Beisitzer sind nur mit der Mehrheit der Vorstandsmitglieder vertretungsberechtigt.