Der Vorsitzende vertritt den Verein gerichtlich und außergerichtlich. Der stellvertretende Vorsitzende und der Kassierer vertreten den Verein gemeinsam gerichtlich und außergerichtlich. Der Kassierer ist berechtigt, bis zu einem Betrag in Höhe von 1.000,00 EUR online-Verfügungen auszuführen.