Der Vorstand im Sinne § 26 BGB sind der Vorsitzende, der stellvertretende Vorsitzende, der Kassenwart, der Pressewart und der Schriftführer. Jeder ist einzelvertretungsberechtigt. Bei Rechtsgeschäften über 250,00 € vertreten drei Vorstandsmitglieder gemeinsam. Bei Rechtsgeschäften über 4.000,00 € bedarf es der Zustimmung der Mitgliederversammlung.