Der 1. Vorsitzende ist einzelvertretungsberechtigt. Der 2. Vorsitzenden und der Kassenwart vertreten gemeinsam. Bei Rechtsgeschäften mit einem Geschäftswert über 3.000,- EUR sowie bei Dauerschuldverhältnissen wird der Verein durch den 1. Vorsitzenden und ein weiteres Vorstandsmitglied vertreten. Rechtsgeschäfte mit einem Geschäftswert über 10.000,00 EUR sowie Dauerschuldverhältnisse mit einem Jahresgeschäftswert über 10.000,00 EUR sind nur mit Zustimmung des Gesamtvorstands verbindlich.