Vertretungsberechtigt sind der Vorsitzende und der Stellvertreter. Jedes Vorstandsmitglied ist einzelvertretungsberechtigt. Der Umfang der Vertretungsmacht ist beschränkt: Bis 2.000 EUR können die Vorstandsmitglieder einzeln entscheiden. Bis 20.000 EUR ist die schriftliche Zustimmung des Vorstands notwendig. Ab 20.000 EUR ist die einfache Mehrheit der Mitgliederversammlung notwendig.