Vertretungsberechtigt sind der/die 1. Vorsitzende, der/die 2. Vorsitzende und der/die Kassierer/in. Der/die 1. Vorsitzende und der/die 2. Vorsitzende vertreten jeweils einzeln. Der/die Kassierer/in vertritt mit einem weiteren Vorstandsmitglied gemeinsam.