Vertretungsberechtigt sind der Vorstand Vereinsleben und Gremien, der Vorstand Finanzen und Verwaltung, der Vorstand Sport, der Vorstand Öffentlichkeitsarbeit und der Jugendleiter. Jeweils zwei von ihnen vertreten gemeinsam. Rechtsgeschäfte mit einem Geschäftswert über 3.000 Euro sind für den Verein nur verbindlich, wenn darüber ein Beschluss im Vorstand gefasst wurde. Rechtsgeschäfte mit einem Geschäftswert über 10.000 Euro sowie Dauerschuldverhältnisse mit einem Jahresgeschäftswert über 10.000 Euro sind für den Verein nur verbindlich, wenn die Zustimmung der Mitgliederversammlung erteilt ist.