Vertretungsberechtigt sind der Präsident und der Vizepräsident. Sie vertreten jeweils einzeln. Für Rechtsgeschäfte, die den Verein vermögensrechtlich zu einer Leistung von mehr als 5.000,00 EUR für einen Einzelfall verpflichten, ist die Zustimmung beider Vorstandsmitglieder erforderlich.