Der vertretungsberechtigte Vorstand nach § 26 BGB besteht aus dem 1. Vorsitzenden und dem 2. Vorsitzenden. Jeder ist bis zu einem Betrag von 100,00 EUR einzelvertretungsberechtigt, darüber hinaus sind sie nur gemeinsam vertretungsberechtigt. Ab einem Betrag von 500,00 EUR ist die Zustimmung des Gesamtvorstandes erforderlich.