Vertretungsberechtigt sind der erste Vorsitzende, der zweite Vorsitzende, der Schatzmeister und der Schriftführer. Jeweils zwei Vorstandsmitglieder, worunter sich stets der erste Vorsitzende befinden muss, vertreten gemeinsam. Rechtsgeschäfte ab einem Geschäftswert von 1.000,00 EUR bedürfen der Zustimmung der Mitgliederversammlung.