Vertretungsberechtigt sind der 1. Vorsitzende, der 2. Vorsitzende und der Kassenwart. Der 1. Vorsitzende ist einzelvertretungsberechtigt. Der 2. Vorsitzende und der Kassenwart vertreten gemeinsam. Bei Rechtsgeschäften mit einem Geschäftswert über 3.000,00 Euro sowie bei Dauerschuldverhältnissen wird der Verein durch den 1. Vorsitzenden und ein weiteres Mitglied des Vorstands vertreten. Rechtsgeschäfte mit einem Geschäftswert über 3.000,00 Euro und Dauerschuldverhältnisse mit einem Jahresgeschäftswert über 3.000,00 Euro bedürfen der Zustimmung der Mitgliederversammlung.