Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln. Bei Rechtsgeschäften mit einem Geschäftswert über 3.000,00 EUR sowie bei Dauerschuldverhältnissen (z.B. Miet- und Sponsoringverträge, Verträge mit Mitarbeitern/Mitarbeiterinnen des Vereins sowie Sportlern/Sportlerinnen, Trainern/Trainerinnen und sonstigen Dritten, die eine Dienst- oder Werkleistung zum Gegenstand haben) wird der Verein durch den/die 1. Vorsitzende/n und ein weiteres Mitglied des Vorstands gemäß § 26 BGB vertreten. Rechtsgeschäfte mit einem Geschäftswert über 10.000,00 EUR sind für den Verein nur verbindlich, wenn die Zustimmung des Gesamtvorstands erteilt ist.