Vertretungsberechtigt sind der 1. Vorsitzende, der 2. Vorsitzende (Kassenführer) und der Schriftführer. Jeweils zwei von ihnen, darunter der 1. oder der 2. Vorsitzende, vertreten gemeinsam. Bei der Einstellung von Personal sowie bei Rechtsgeschäften in einem Gegenwert von über 3.000,00 € bedarf es eines Beschlusses mit einer Zwei-Drittel-Mehrheit seitens der Mitgliederversammlung.