Vertretungsberechtigt sind der 1. Vorsitzende, der 2. Vorsitzende und der Kassenwart. Der 1. Vorsitzende ist einzelvertretungsberechtigt. Im Übrigen vertreten der 2. Vorsitzende und der Kassenwart gemeinsam. Bei Rechtsgeschäften mit einem Geschäftswert über 3.000,00 Euro sowie bei Dauerschuldverhältnissen wird der Verein durch den 1. Vorsitzenden und ein weiteres Vorstandsmitglied vertreten.