Vertretungsberechtigt sind der 1.Vorsitzende, der 2.Vorsitzende und der Kassenwart. Der 1.Vorsitzende hat Alleinvertretungsrecht. Der 2. Vorsitzende und der Kassenwart vertreten gemeinsam. Bei Rechtsgeschäften mit einem Geschäftswert über 3.000,00 EUR sowie bei Dauerschuldverhältnissen (z.B. Miet- und Sponsoringverträge, Verträge mit Mitarbeitern/ Mitarbeiterinnen des Vereins sowie Sportlern/ Sportlerinnen, Trainern/ Trainerinnen uns sonstigen Dritten, die eine Dienst- oder Werkleistung zum Gegenstand haben) wird der Verein durch den 1.Vorsitzenden gemeinsam mit einem weiteren Vorstandsmitglied vertreten. Rechtsgeschäfte mit einem Geschäftswert über 10.000,00 EUR sowie Dauerschuldverhältnisse mit einem Jahresgeschäftswert über 10.000,00 EUR sind für den Verein nur verbindlich, wenn die Zustimmung des Vorstands erteilt ist.