Vertretungsberechtigt sind der Vorsitzende und der stellvertretende Vorsitzende jeweils einzeln. Bei Rechtsgeschäften mit einem Wert von mehr als 500,00 EUR ist die mehrheitliche Zustimmung des gesamten Vorstands erforderlich. Der Abschluss von Miet- und Pachtverträgen bedarf der vorherigen Genehmigung der Mitgliederversammlung.