Vertretungsberechtigt sind der 1. und der 2. Vorsitzende, der Kassenwart und der Schriftführer. Der 1. und der 2.Vorsitzende vertreten jeweils einzeln. Der Kassenwart und der Schriftführer sind jeweils nur mit den 1. oder 2.Vorsitzenden gemeinsam vertretungsberechtigt.