Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus drei Vorsitzenden. Je zwei Vorsitzende vertreten gemeinsam. Die Vertretungsmacht der Vorstandsmitglieder ist in der Weise beschränkt, dass bei Rechtsgeschäften von mehr als 500,00 EUR die mehrheitliche Zustimmung des gesamten Vorstands erforderlich ist.