Vertretungsberechtigt sind der 1. Vorsitzende, maximal zwei stellvertretende Vorsitzende und der Kassier. Jeweils zwei von ihnen vertreten gemeinsam. Zur Aufnahme eines Kredits ist die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich. Bei Rechtsgeschäften mit einem Wert von mehr als 5.000,00 EUR entscheidet die Mitgliederversammlung.