Vertretungsberechtigt sind der 1. Vorsitzende, der stellvertretende Vorsitzende und der Schriftführer. Jeweils zwei von ihnen vertreten gemeinsam. Die Vorstandsmitglieder sind befugt, im Namen des Vereins mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.