Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht mindestens aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden und dem Schriftführer. Es können weitere Vorstandsmitglieder hinzugewählt werden. Der Verein wird vertreten durch den Vorsitzenden oder den stellvertretenden Vorsitzenden gemeinsam mit einem weiteren Mitglied des Vorstands.