Vertretungsberechtigt sind der Vorsitzende und der stellvertretende Vorsitzende sowie der Schatzmeister. Jeweils zwei von ihnen vertreten gemeinsam. Die Vertretungsmacht des Vorstands ist in der Weise beschränkt, dass zu Rechtsgeschäften mit einem Geschäftswert von mehr als EUR 5.000,00 die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich ist.