Vertretungsberechtigt sind der Vorsitzende und der stellvertrende Vorsitzende jeweils einzeln. Für den Abschluss von Rechtsgeschäften von mehr als 500,00 EUR ist die Zustimmung des gesamten Vorstands erforderlich. Miet- und Pachtverträge bedürfen der Zustimmung der Mitgliederversammlung.