Vertretungsberechtigt sind der 1. und der 2. Vorsitzende, der Schatzmeister und der Schriftführer. Der 1. Vorsitzende vertritt gemeinsam mit einem weiteren Vorstandsmitglied. Rechtsgeschäfte ab einem Geschäftswert von 5.500,00 EUR bedürfen der Zustimmung von drei Vorstandsmitgliedern. Rechtsgeschäfte ab einem Geschäftswert von 10.500,00 EUR bedürfen der Zustimmung der Mitgliederversammlung.