Vertretungsberechtigt sind der Vorsitzende und der stellvertretende Vorsitzende.Sie vertreten jeweils einzeln. Die Vertretungsmacht des vertretungsberechtigten Vorstands ist in der Weise beschränkt, dass er bei Abschluss von Rechtsgeschäften von mehr als Euro 500,00 verpflichtet ist, die mehrheitliche Zustimmung des gesamten Vorstands einzuholen. Mietverträge und Pachtverträge müssen vorher von der Mitgliederversammlung genehmigt werden.