Vertretungsberechtigt sind der 1. und der 2. Vorsitzende. Jeder von Ihnen vertritt einzeln. Rechtsgeschäfte mit einem Geschäftswert über 1500,00 EUR, Erwerb von und Verfügung über Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte sowie Abschluss von Leasing- Verträgen über unbewegliche Wirtschaftsgüter, Vornahme von Neubauten, Anbauten, Erweiterungen von Gebäuden, Bestellung und Abberufung von Bevollmächtigten, Eingehung von Bürgschaften sowie Haftungsverhältnissen, die ein Einstehenmüssen für Verbindlichkeiten Dritter begründen sowie Abschluss und Änderung von Miet- und Pachtverträgen mit Mitgliedern oder deren Angehörigen bedürfen der Einwilligung der Mitgliederversammlung.