Vertretungsberechtigt sind der Vorsitzende, der Vereinssekretär sowie der Kassenwart. Sie vertreten jeweils einzeln. Die Vertretungsbefugnis des Vorstands wird auf die Weise beschränkt, dass für Rechtsgeschäfte mit einem Wert von mehr als 5000, 00 Euro die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich ist.