Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten gemeinsam. Zum Erwerb oder Verkauf, zur Belastung und zu allen sonstigen Verfügungen über Grundstücke oder grundstücksgleiche Rechte sowie zur Aufnahme eines Kredits von mehr als 5000,00 € ist die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich.