Vertretungsberechtigt sind der Vorsitzende, der stellvertretende Vorsitzende, der Schatzmeister, der Schriftführer, der Referent Fischereiaufsicht, der Referent Fischrettungsdienst, der Referent Gewässer / Hege und Pflege des Fischbestandes, der Referent Umwelt- und Naturschutz und bis zu fünf Beisitzer. Der Vorsitzende ist einzelvertretungsberechtigt. Im Übrigen vertreten zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.