Der Vorstand nach § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden, dem Kassenwart, dem Pressewart und dem Schriftführer. Jeder von Ihnen vertritt den Verein jeweils einzeln. Bei Rechtsgeschäften, die den Verein mit mehr als 250, 00 Euro belasten würden, wird der Verein durch 3 Mitglieder gemeinsam vertreten. Rechtsgeschäfte, die einen Betrag von 4000, 00 Euro überschreiten, bedürfen der Zustimmung der Mitgliederversammlung.