Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus drei Vorstandsmitgliedern. Sie sind jeweils einzelvertretungsberechtigt. Bei Rechtsgeschäften mit einem Geschäftswert über 3.000,00 € sowie zur Eingehung von Dauerschuldverhältnissen wird der Verein durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten. Rechtsgeschäfte mit einem Geschäftswert über 10.000,00 € sowie Dauerschuldverhältnisse mit einem Jahresgeschäftswert über 10.000,00 € sind für den Verein nur verbindlich, wenn die Zustimmung der Mitgliederversammlung erteilt ist.