Vertretungsberechtigt sind der 1. Vorsitzende, der 2. Vorsitzende, der Schatzmeister, der Schriftführer und der Kulturreferent. Sie vertreten jeweils einzeln. Zu Rechtsgeschäften mit einem Geschäftswert von über 500,00 EUR muss die Mitgliederversammlung ihre Zustimmung erteilen.