Vertretungsberechtigt sind der Vorsitzende, der stellvertretende Vorsitzende und bis zu drei weitere Vorstandsmitglieder. Jeweils zwei von ihnen, darunter der Vorsitzende oder der stellvertretende Vorsitzende, vertreten gemeinsam. Rechtsgeschäfte, die nicht in der Erfüllung einer Verbindlichkeit bestehen, sind nur mit Zustimmung der Mitgliederversammlung zu tätigen.