Vorstand im Sinne von § 26 BGB ist der/die 1. Vorsitzende, der/die 2. Vorsitzende und der(die Kassenwart/in. Je zwei Mitglieder des Vorstands sind gemeinsam vertretungsberechtigt. Bei Rechtsgeschäften mit einem Geschäftswert über 3.000,00 Euro sowie bei Dauerschuldverhältnissen (z.B. Miet- und Sponsoringverträge, Verträge mit Mitarbeitern/Mitarbeiterinnen des Vereins sowie Sportlern/Sportlerinnen, Trainern/Trainerinnen und sonstigen Dritten, die eine Dienst- oder Werkleistung zum Gegenstand haben) wird der Verein durch den/die 1. Vorsitzendende/n und ein weiteres Mitglied des Vorstands vertreten. Rechtsgeschäfte mit einem Geschäftswert über 10.000,00 Euro sowie Dauerschuldverhältnisse mit einem Jahresgeschäftswert über 10.000,00 Euro sind für den Verein nur verbindlich, wenn die Zustimmung des Gesamtvorstands erteilt ist.