Vertretungsberechtigt sind der 1. Vorsitzende, der 2. Vorsitzende und der Kassenwart. Der 1. Vorsitzende ist einzelvertretungsberechtigt. Der 2. Vorsitzende und der Kassenwart vertreten gemeinsam. Bei Rechtsgeschäften mit einem Geschäftswert über 3.000,00 Euro sowie bei Dauerschuldverhältnissen (z.B. Miet- und Sponsoringverträge, Verträge mit Mitarbeitern des Vereins sowie Sportlern, Trainern und sonstigen Dritten, die eine Dienst- oder Werkleistung zum Gegenstand haben) wird der Verein durch den 1. Vorsitzenden und ein weiteres Vorstandsmitglied vertreten. Rechtsgeschäfte mit einem Geschäftswert über 10.000,00 Euro sowie Dauerschuldverhältnisse mit einem Jahresgeschäftswert über 10.000,00 Euro bedürfen der Zustimmung des Gesamtvorstands.