Vertretungsberechtigt sind bis zu zwei gleichberechtigte Vorstandsmitglieder. Jedes Vorstandsmitglied ist einzelvertretungsberechtigt. Rechtshandlungen, die den Verein zu Leistungen von mehr als 1000,00 EUR verpflichten, bedürfen der Zustimmung der einfachen Mehrheit des erweiterten Vorstands.