Der Vorstand besteht aus 2 Mitgliedern. Sie sind jeweils einzeln zur Vertretung berechtigt. Rechtsgeschäfte mit einem Geschäftswert ab 5.000,00 EUR, der Abschluss und die Kündigung von Arbeitsverträgen, sowie Honorarverträge mit Vorstandsmitgliedern bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Zustimmung des Beirates.