Vertretungsberechtigt sind der 1. und der 2. Vorsitzende. Sie vertreten jeweils einzeln. Bei Rechtsgeschäften mit einem Geschäftswert über 3.000,00 EUR sowie bei Dauerschuldverhältnissen (z.B. Miet- und Sponsoring Verträge, Verträge mit Mitarbeitern/ Mitarbeiterinnen des Vereins sowie Sportlern/ Sportlerinnen, Trainern/ Trainerinnen und sonstigen Drittem, die eine Dienst- oder Werkleistung zum Gegenstand haben) wird der Verein durch den 1. Vorsitzenden und den 2. Vorsitzenden gemeinsam vertreten. Rechtsgeschäfte mit einem Geschäftswert über 10.000,00 EUR sowie Dauerschuldverhältnisse mit einem Jahresgeschäftswert über 10.000,00 EUR sind für den Verein nur verbindlich, wenn die Zustimmung des Gesamtvorstands erteilt ist.