Vertretungsberechtigt ist der Vorsitzende, der stellvertretende Vorsitzende und der Schatzmeister. Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, vertritt dieses allein. Im Übrigen wirde der Verein durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten. Das einzige Vorstandsmitglied ist befugt, Rechtsgeschäfte als Vertreter eines Dritten vorzunehmen.