Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, bis zu drei stellvertretenden Vorsitzenden und dem Schatzmeister. Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln. Bei Rechtsgeschäften von über 2000,00 EUR, Einstellung und Entlassung von Angestellten, gerichtliche Vertretung sowie Anzeigen, Aufnahme von Krediten, Gründung, Erwerb und Veräußerung von Gesellschaften und Geschäftsanteilen von Gesellschaften zur Verwirklichung der satzungsgemäßen Ziele vertreten zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.