Vertretungsberechtigt sind der Vorsitzende und der stellvertretende Vorsitzende. Der Vorsitzende ist allein vertretungsberechtigt. Im Übrigen wird der Verein durch die Mehrheit der Vorstansmitglieder vertreten. Der vertretungsberechtigte Vorstand ist bei Abschluss von Rechtsgeschäften von mehr als 500,00 Euro verpflichtet, die mehrheitliche Zustimmung des gesamten Vorstandes einzuholen. Miet- und Pachtverträge müssen vorher von der Mitgliederversammlung genehmigt werden.