Der Vorstand besteht aus mindestens zwei Personen, darunter der Vorsitzende und der 2. Vorsitzende. Jedes Vorstandsmitglied ist einzelvertretungsberechtigt. Bei Rechtsgeschäften mit einem Geschäftswert über 2500,00 € wird der Verein durch zwei Vorstandsmitglieder vertreten.