Vertretungsberechtigt sind der Vorsitzende, der stellvertretende Vorsitzende verantwortlich für Bildung, der stellvertretende Vorsitzende verantwortlich für die Öffentlichkeitsarbeit, der Schatzmeister, der Sekretär und zwei weitere Vorstandsmitglieder. Jeweils zwei von ihnen vertreten gemeinsam.