Vertretungsberechtigt sind der 1. und der 2. Vorsitzende, der Kassier und der Schriftführer. Jeweils zwei von ihnen vertreten gemeinsam. Die Vertretungsmacht des Vorstandes ist in der Weise beschränkt, dass kein Vorstandsmitglied den Verein durch Abschluss von Rechtsgeschäften von jeweils über 1.500,00 EUR ohne Zustimmung der anderen Vorstandsmitglieder belasten darf.