Vertretungsberechtigt sind der Vorsitzende, der stellvertretende Vorsitzende, der Schatzmeister und der Schriftführer. Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten gemeinsam. Zum Abschluss von Rechtsgeschäften, die den Verein mit mehr als 500,00 € belasten, ist die Zustimmung der einfachen Mehrheit des Vorstands erforderlich.