Vertretungsberechtigt sind der 1. Vorsitzende, der 2. Vorsitzende und der Kassierer. Der Verein wird durch die Mehrheit der Vorstandsmitglieder vertreten. Zum Abschluss von Rechtsgeschäften, die den Verein mit mehr als 2.500,00 Euro belasten, bedarf es der schriftlichen Zustimmung des gesamten Vorstands.