Vertretungsberechtigt sind der 1. Vorsitzende, der 2. Vorsitzende, der Schatzmeister und der Schriftführer. Der 1. Vorsitzende ist einzelvertretungsberechtigt. Der. 2. Vorsitzende, der Schatzmeister und der Schriftführer vertreten jeweils gemeinsam mit einem weiteren Vorstandsmitglied.